Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befrdert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdnnungsmittels zu keiner Zeit whrend der Befrderung unter den angegebenen Wert fllt (siehe Abstze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fllen, in denen das Verdnnungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht berschreitet.